Ihr Ansprechpartner rund um Datenschutz und IT-Sicherheit

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und einer professionellen und zuverlässigen Arbeitsweise.

 

Wir sorgen als externer Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.Wir übernehmen die Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter (Bestellung) entsprechend der im Bundesdatenschutzgesetz §4g festgelegten Aufgabenbeschreibung. Überzeugen Sie sich selbst.

3 gute Gründe für den externen Datenschutzbeauftragten

  • Einfach - durch Outsourcing
  • Kostengünstig - durch pauschales Honorar
  • Professionell - für unternehmensorientierten Datenschutz


Ihr Business in guten Händen: info@datenschutz-weser-ems.de

Bremen, Weser-Ems und Berlin
Martin Mielke
Externer Datenschutzbeauftragter

Die Risikoanalyse zu IT-Sicherheit und Datenschutz kann unter bestimmten Umständen über das Bremer Förderprogramm "e.biz" der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH gefördert werden.

 

Als Mitglied dieser Initiative beraten wir Sie ausführlich über Fördermöglichkeiten.

 

Sie haben Interesse?

Kontaktieren Sie uns unter +49 421 2474270. Wir beraten Sie gerne!

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info@datenschutz-weser-ems.de
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Aktuelles

Datenschutz im Verein

05.03.2012 - 06.03.2012 |
Datenschutz im Verein

Seminarnummer: 4460-12
Ort: Bremen | Beginn: 09:00 h   Ende: 16:00 h | Kosten: 65,00 €

10 Fortbildungsstunden für: VM-C

Arbeitnehmerdatenschutz

Das Bundeskabinett hat am 25. August den von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung in den letzten Monaten intensiv beraten worden. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner hatten Gelegenheit, sich im Rahmen einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf zu äußern.

Datum 25.08.2010


Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Datenverarbeitung im Auftrag § 11 BDSG

– Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 01.09.2009

Die Anforderungen nach dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz machen es nötig, dass die mit Subunternehmern abgeschlossenen Verträge ergänzt werden, sofern die Subuternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten.

BDSG-Novelle III

Die BDSG-Novelle III ist am 11.06.2010 in Kraft getreten!

§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung: Sofern Sie Verbraucherdarlehensverträge oder Verträge mit entgeltlicher Finanzierungshilfe aufgrund von Auskünften von Auskunfteien ablehnen, müssen Sie die Antragsteller darüber und über den Inhalt der Auskuft informieren.

 

Beratungsförderung

Mit der Initiative für E- und M-Business "e.biz" unterstützt die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT).

 

Als Mitglied dieser Initiative Beraten wir Sie ausführlich über Fördermöglichkeiten. Rufen Sie uns an: +49 421 2474270